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Säumnisbeschwerde bei Verwaltungsverfahrensgemeinschaft

Ra 2015/10/0063 vom 16. März 2016

In dieser Entscheidung befasste sich der VwGH mit dem Säumnisbeschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht bei Verwaltungsverfahrensgemeinschaften, die aus mehreren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern um eine Apothekenkonzession bestehen.
Bei einer Verfahrensgemeinschaft muss die Behörde ein Gesamtverfahren durchführen und am Ende über alle konkurrierenden Anträge der Mitbewerberinnen und Mitbewerber in einem einzigen Bescheid absprechen. Vor diesem Hintergrund führte der VwGH in dieser Entscheidung aus, dass es für die Frage der schuldhaften Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Behörde darauf ankommt, ob diese notwendige Ermittlungen im Gesamtverfahren innerhalb des Entscheidungszeitraumes vornehmen konnte.
Der VwGH teilte damit nicht die Ansicht des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland, wonach eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht in Betracht komme, solange die Ermittlungen hinsichtlich des Ansuchens eines der Mitbewerber noch nicht abschlossen seien.

Download: Volltext der Entscheidung