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Aussetzung eines UVP-Verfahrens während eines wasserrechtlichen Widerstreitverfahrens

Ra 2015/07/0070 vom 28. Jänner 2016

In dieser Entscheidung befasste sich der VwGH mit der Möglichkeit, ein UVP-Bewilligungsverfahren im Zuge eines anhängigen Widerstreitverfahrens (§§ 17 und 109 WRG) zwischen diesem UVP-pflichtigen Projekt und einem wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Projekt bis zur Entscheidung des Widerstreits auszusetzen.
Der VwGH führte aus, dass ein entsprechender Antrag, das UVP-Verfahren für die Dauer des Widerstreitverfahrens zu unterbrechen, jedenfalls nicht mehr zulässig ist, sobald über die Frage des Widerstreits bereits endgültig entschieden wurde. In diesem Fall kommt die Aussetzung des UVP-Bewilligungsverfahrens für die Dauer des Widerstreitverfahrens nämlich nicht mehr in Frage.
Er äußerte sich jedoch nicht dazu, ob es eines Aussetzungsbescheides überhaupt bedarf oder die widerstreitenden Bewilligungsverfahren vielmehr nach dem Gesetz automatisch ausgesetzt werden.

Download: Volltext der Entscheidung