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Wann ist ein Kinderspielplatz ausreichend groß?

Ra 2015/06/0043 vom 11. März 2016

Grundsätzlich muss nach der Tiroler Bauordnung bei einem Neubau von Wohnanlagen auf dem Bauplatz ein Kinderspielplatz geschaffen werden, der im Hinblick auf die Anzahl der Wohnungen ausreichend groß ist.

In dieser Entscheidung ging es um die Frage, wonach sich bestimmt, wann ein Spielplatz ausreichend groß ist.

Der VwGH führte dazu aus, dass sich dies einerseits durch die Anzahl der Wohnungen bestimmt; andererseits müssen Kinderspielplätze kindergerecht ausgestaltet sein. Im Einzelfall bedarf es einer näheren Prüfung, mit welcher - durchschnittlichen - Anzahl von Kindern bei einer Anlage des gegebenen Typs typischerweise zu rechnen ist, die altersmäßig zeitgleich einen Kinderspielplatz benützen. Eine solche Prüfung ist durch Erfahrungswerte bzw. auch durch statistische oder demografische Grundlagen zu erhärten.

Download: Volltext der Entscheidung