Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrung auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Weitere Informationen

Image-Film abspielen

Information
Sämtliche Entscheidungen ab 1990 sind durchgehend im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) erfasst. Ältere unveröffentlichte Entscheidungen können gegen Ersatz der Kopierkosten im Servicecenter bestellt werden.

Mitspracherecht der Parteien in Übergangsfällen, die vor dem Verwaltungsgericht anhängig sind

Ra 2015/04/0022 vom 16. Dezember 2015

In dieser Entscheidung befasste sich der VwGH mit dem Umfang des Mitspracherechts von Parteien in sogenannten "Übergangsfällen", also in Fällen, in denen ein (erstinstanzliches) Verwaltungsgericht über ein (vor dem 1. Jänner 2014) als Berufung eingebrachtes Rechtsmittel entscheidet.
Nach dem VwGH kommt es in solchen Fällen darauf an, welches Mitspracherecht die Parteien im seinerzeitigen Berufungsverfahren hatten. In diesem Verfahren ist das Mitspracherecht zum einen insoweit beschränkt, als der Partei subjektiv-öffentliche Rechte zukommen; zum anderen besteht das Mitspracherecht nur in jenem Umfang, in dem (hier:) die Nachbarin oder der Nachbar solche Rechte rechtzeitig geltend gemacht hat, indem sie oder er entsprechende Einwendungen wirksam erhoben hat. Ein Neuerungsverbot im Rahmen dieses Mitspracherechts bestand weder im Berufungsverfahren noch besteht ein solches im Beschwerdeverfahren nach dem VwGVG.

Download: Volltext der Entscheidung