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Aufgreifen nicht geltend gemachter Rechtswidrigkeitsgründe durch das Verwaltungsgericht

Ra 2014/10/0003 vom 27. Jänner 2016

In dieser Entscheidung finden sich Aussagen zum Prüfungsumfang im Verfahren vor dem (erstinstanzlichen) Verwaltungsgericht. Der VwGH erkannte es im konkreten Fall nicht als rechtswidrig, dass das Verwaltungsgericht einen Rechtswidrigkeitsgrund aufgegriffen hat, der nicht in der Berufung (nunmehr Beschwerde) der Mitbeteiligten vorgebracht wurde: Die Mitbeteiligten hatten geltend gemacht, die von der Behörde angenommene Präklusion sei nicht eingetreten. Innerhalb des damit abgesteckten Rahmens der "Sache" des Beschwerdeverfahrens durfte das Verwaltungsgericht nach Auffassung des VwGH auch mit anderer Begründung als die Beschwerde zu dem Ergebnis gelangen, die Mitbeteiligten seien nicht präkludiert.

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