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Gruppenbesteuerung: Firmenwertabschreibung auch beim Erwerb ausländischer EU-Beteiligungen
2015/15/0001 vom 10. Februar 2016
Im Rahmen einer Unternehmensgruppe ist der Firmenwert von inländischen Beteiligungen, die von dieser Gruppe vor dem 1. März 2014 erworben wurden, nach dem Körperschaftssteuergesetz gleichmäßig auf 15 Jahre verteilt (gewinnmindernd) abzuschreiben.
Anlässlich einer vom VwGH vorgelegten Frage hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass diese Regelung der Niederlassungsfreiheit insofern widerspricht, als die Abschreibung nur beim Erwerb inländischer Beteiligungen zusteht.
Der VwGH hat in der Folge im Ausgangsverfahren, in dem es um den Erwerb von Anteilen an einer slowakischen Gesellschaft ging, entschieden, dass die Firmenwertabschreibung auch beim Erwerb ausländischer EU-Beteiligungen zuzulassen ist, und zwar unabhängig davon, ob eine Option zugunsten der Steuerwirksamkeit dieser ausländischen Beteiligung erklärt wurde. Im Falle einer späteren Veräußerung dieser Beteiligung ist die vorgenommene Firmenwertabschreibung nachzuversteuern.