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Bewilligung für Landesausspielungen in Burgenland wegen Verfahrensmängeln aufgehoben

2013/02/0205 und Ro 2014/02/0002 vom 24. Juni 2016

Mit dieser Entscheidung hat der VwGH einen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung aufgehoben, mit dem diese einem Unternehmen die Bewilligung von Landesausspielungen (das sogenannte "kleine Glücksspiel") mit 110 Glücksspielautomaten in Automatensalons bewilligt hatte.

Der VwGH führte aus, dass die Verfahrensparteien vom Ergebnis der Tätigkeit der - zur Ermittlung der "besten" Bewilligungswerberin eingerichteten - "Bewertungskommission" Kenntnis erlangen und dazu Stellung nehmen können müssen. Im konkreten Fall war der Bericht der Bewertungskommission den unterlegenen Bewilligungswerberinnen nicht bekannt gegeben und von der Akteneinsicht ausgenommen worden. Die unterlegenen Bewilligungswerberinnen waren damit in einem wesentlichen prozessualen Recht verletzt worden.

Download: Volltext der Entscheidung