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Bewilligung für Landesausspielungen in Niederösterreich wegen Verweigerung von Akteneinsicht aufgehoben

2013/02/0094 vom 11. Mai 2016

Mit dieser Entscheidung hat der VwGH einen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung aufgehoben, mit dem diese einem Unternehmen die Bewilligung von Landesausspielungen (das sogenannte "kleine Glücksspiel") mit 1.339 Glücksspielautomaten für die Dauer von 15 Jahren bewilligte.

In der Entscheidung führte der VwGH aus, dass das Verfahren zur Konzessionserteilung durch öffentliche Interessentinnen- und Interessentensuche stattfinden muss, welche u.a. dem Grundsatz der Transparenz zu entsprechen hat. Dass die Niederösterreichische Landesregierung einer Mitbewerberin die Einsicht in die Verfahrensakten unter Hinweis auf deren Umfang verweigerte, ohne dies zu begründen, widerspricht diesem Grundsatz.

Download: Volltext der Entscheidung