Inhalt
Edwin Loebenstein - Ein Leben im Dienst des öffentlichen Rechts
Wer die Geschichte des Verwaltungsgerichtshofes im 20. Jahrhundert näher betrachtet, begegnet Edwin Loebenstein nicht nur als dessen Präsidenten, sondern als einem Juristen, der die österreichische Verwaltungs- und Verfassungsrechtsordnung über Jahrzehnte mitgeprägt hat. Geboren am 10. Mai 1911 in Wien, führte ihn sein beruflicher Weg vom Staatsdienst der Ersten Republik über die Wiedererrichtung rechtsstaatlicher Institutionen nach 1945 bis an die Spitze des Verwaltungsgerichtshofes.
Nach seiner Promotion zum Doktor der Rechts- und Staatswissenschaften im Jahr 1934 und anschließender Absolvierung der Gerichtspraxis begann Loebenstein seine Laufbahn in der Finanzprokuratur. 1936 erfolgte eine Zuteilung zum Finanzministerium; im Herbst desselben Jahres wechselte er in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Die Zeit des Nationalsozialismus bedeutete auch für seine berufliche Laufbahn einen Einschnitt: im Dezember 1941 wird er als „politisch unzuverlässig“ aus dem öffentlichen Dienst entlassen; nach 1945 kehrte er nach einem Aufenthalt in der Privatwirtschaft in den Staatsdienst zurück.
Nach 1945 setzte Loebenstein seine Laufbahn im Bundeskanzleramt fort. Der Verfassungsdienst, hervorgegangen aus der Verfassungsabteilung der Staatskanzlei, wurde zum prägenden Ort seines beruflichen Wirkens; von 1946 bis 1973 stand er an dessen Spitze. Über viele Jahre war Loebenstein damit an einer Stelle tätig, an der verfassungsrechtliche Expertise, Gesetzgebung und Regierungsarbeit unmittelbar zusammentrafen.
Loebensteins Tätigkeit blieb nicht auf das Bundeskanzleramt beschränkt: Er war Honorarprofessor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien und wirkte in zahlreichen Kommissionen und wissenschaftlichen Vereinigungen mit, darunter im Internationalen Institut für Verwaltungswissenschaften in Brüssel, im Expertenkollegium zur Neuordnung der Grund- und Freiheitsrechte und in der Kommission zur Kodifikation des Arbeitsrechts.
Edwin Loebenstein und Bruno Kreisky im Parlament Bild "Edwin Loebenstein und Bruno Kreisky im Parlament" vergrößern
Mit Entschließung des Bundespräsidenten Franz Jonas vom 11. April 1973 wurde Edwin Loebenstein zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. An den Gerichtshof kam ein Jurist, der die Verwaltung von innen kannte, das Verfassungsrecht wissenschaftlich durchdrungen hatte und zugleich mit Fragen institutioneller Reform vertraut war. Diese Verbindung machte seine Präsidentschaft zu einer Fortsetzung jenes Wirkens, das ihn bereits zuvor ausgezeichnet hatte: die Arbeit am öffentlichen Recht als Grundlage staatlichen Handelns und gerichtlicher Kontrolle. Dieses Amt übte er bis zu seiner Versetzung in den dauernden Ruhestand im Jahr 1979 aus.
Loebensteins Präsidentschaft am Verwaltungsgerichtshof stand damit am Ende eines beruflichen Weges, der ihn über Jahrzehnte an zentrale Stellen des österreichischen öffentlichen Rechts geführt hatte. Die Erfahrung aus dem Verfassungsdienst, seine wissenschaftliche Tätigkeit und seine Mitwirkung in fachlichen Kommissionen gaben seinem Wirken am Gerichtshof eine besondere Prägung.
Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt blieb Loebenstein eine Stimme des öffentlichen Rechts. Die 1991 erschienene Festschrift zu seinem 80. Geburtstag trägt den Titel „Der Rechtsstaat in der Krise“ und versammelt Beiträge zu verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen und macht damit sichtbar, in welchem fachlichen Umfeld Loebensteins Wirken über Jahrzehnte wahrgenommen wurde.
Edwin Loebenstein, Portrait 1991 Bild "Edwin Loebenstein, Portrait 1991" vergrößern
Edwin Loebenstein starb am 27. August 1998 in Wien. Er hinterließ einen umfangreichen Nachlass mit Aufsätzen, Korrespondenzen, Vorträgen, Unterlagen aus Kommissionen und Tagebüchern. Für seine Verdienste wurde er mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich am Bande und dem Österreichischen Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse.