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Adam Budwinski und die Veröffentlichung der VwGH-Judikatur
„Sprachliche Befähigungen: Polnisch, Deutsch, Französisch, etwas Ruthenisch und Böhmisch“ ist im Personalstandesausweis von Adam von Budwinski im k.k. Verwaltungsgerichtshof vermerkt. Der am 27. Jänner 1845 im galizischen Lemberg Geborene maturiert mit ausgezeichnetem Erfolg, wird am 3. August 1867 an der Universität Krakau zum Doktor der Rechte promoviert, absolviert 1868 die Advokatenprüfung am Oberlandesgericht Lemberg (auch mit ausgezeichnetem Erfolg) und legt am 17. Februar 1869 den Amtseid als Richter ab. Seine Laufbahn am Verwaltungsgerichtshof beginnt er mit Gründung des Gerichtshofes im Juni 1876, aber nicht als Richter, sondern in der Funktion eines Hofsekretärs (bzw. Präsidialsekretärs). Erst im April 1882 wird er zum Richter ernannt und am 6. April 1898 legt er seinen Amtseid als Senatspräsident des VwGH ab. Am 1. Juni 1900 stirbt der Vater zweier Kinder im 55. Lebensjahr in Wien.
Adam Budwinski ist aufgrund seiner Herausgeberschaft der allerersten Sammlung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes den nachfolgenden Juristengenerationen bis heute ein Begriff. Im Vorwort des 1. Bandes der „‚Jahrgang 1876/77‘ begründet Budwinski die Herausgabe der Judikatursammlung mit der Funktion des Gerichtshofes zur dogmatischen Erarbeitung des Verwaltungsrechts: „… daß den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes schon darum eine über den speciellen Fall hinausreichende Bedeutung zuerkannt werden darf, weil durch dieselbe das auf den concreten Fall anwendbare Gesetzesmaterial gesichtet und der demselben innewohnende Sinn festgestellt wird. Die Veröffentlichung der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes bedarf daher keiner besonderen Rechtfertigung.“
Ab November 1876 veröffentlicht die Sammlung Budwinski alle Entscheidungen, die „nach gepflogener mündlicher Verhandlung geschöpft“ wurden. Entscheidungen, die in nicht-öffentlicher Sitzung getroffen wurden, findet man teilweise in der Dr. Jaeger’schen „Oesterreichischen Zeitschrift für Verwaltung“ bzw. der Dr. F. Samitsch’schen „Oesterreichischen Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiete der Verwaltungs-Rechtspflege“.
Dr. Rudolf Korb schreibt im 9. Jahrgang der Oesterreichischen Zeitschrift für Verwaltung Anfang Juli 1876: „Die mitgetheilten Entscheidungen haben den vollen Beweis erbracht, daß die administrative Spruchpraxis in Oesterreich das Licht der Oeffentlichkeit nicht zu scheuen hat, und daß sie mit Ruhe der Thätigkeit des Verwaltungsgerichtshofes entgegensehen kann.“ Sein Beitrag endet mit dem Aufruf „Möge der junge Gerichtshof unserem Vaterlande auch in seiner vielfach umengten Gestaltung zum Segen wirken!“
Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes die direkten Personalsteuern betreffend, erscheint die Sammlung ab dem 22. Jahrgang 1898 in zwei Teilen: einem administrativrechtlichen und einem finanzrechtlichen. Nach dem Ableben Budwinskis übernehmen die Richter Rudolf Alter und Heinrich Reissig die Herausgeberschaft und beginnen ab dem 25. Jahrgang 1901 die Nummerierung der Entscheidungen wieder mit eins; dem Titel der Sammlung blieb der Name Budwinski aber bis 1918 erhalten – die gebräuchliche Abkürzung „Budw“ wurde im Laufe der Jahre von Unwissenden oder auch im Scherz gelegentlich als „Budweiser“ interpretiert.
Im Laufe der Jahrzehnte wechselten die Verlage, welche die Herausgabe der Sammlung betreuten: bis 1919 der Manz-Verlag, dann der Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei. Als anstelle des VwGH im Juli 1934 der Bundesgerichtshof seine Tätigkeit aufnimmt, übernimmt der Verlag Rudolf M. Rohrer (Baden bei Wien) bis 1941 die Betreuung der Sammlung. Der erste Sammlungsband des wiedererrichteten Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes erscheint 1948 wieder im Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei (seit 1997 im Verlag Österreich). Die Herausgeber sind weiterhin Richter des Verwaltungsgerichtshofes. Der Verwaltungsgerichtshof beendete seine Herausgeberschaft unter dem Eindruck der seit 1990 vollständigen und weltweit zugänglichen Erschließung seiner Rechtsprechung durch das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) mit dem 71. Jahrgang 2016. Der Verlag Österreich hat seither die Herausgeberrolle übernommen und setzt damit – unterstützt von ehemaligen Mitgliedern des VwGH – die von Budwinski vor 150 Jahren begründete Tradition einer Sammlung der wichtigsten Entscheidungen des VwGH in Buchform fort.
Bild "Foto von Büchrücken mehrerer älterer Ausgaben der Budwinski-Sammlung" vergrößern