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Die Amtssitze des VwGH von 1876 bis 1936
Bild "Palais Kaiserstein (1876-1882)" vergrößern
Der neu errichtete Verwaltungsgerichtshof bezog im Juni 1876 das ehemalige Kaiserstein-Palais an der Ecke Weihburggasse zur Seilerstätte, einen Renaissancebau, der um 1700 durch einen markanten viergeschossigen Eckturm erweitert und 1839 durch Leopold Mayr aufgestockt und neu fassadiert wurde. Besonders bemerkenswert an diesem heute noch existierenden Gebäude ist der imposante Innenhof, der auf drei Seiten von geschlossenen Pawlatschen umgeben ist, und die 1664/1668 errichtete, wohl älteste in Wien erhaltene Vierpfeilertreppe. Die erste Adresse des Gerichtshofes lautete also „Weihburggasse 22“.
Bild "Palais Porcia (1882-1902)" vergrößern
Im Amtsblatt der Wiener Zeitung wurde am 19. April 1882 kundgemacht, dass der Verwaltungsgerichtshof ab 1. Mai in „seinem neuen Amtslocale, Stadt, Herrengasse Nr. 23 amtiren“ werde – dem Palais Porcia. Dieses Gebäude – seit 1750 im Besitz des Staates und seither Amtssitz verschiedener Behörden – ist eines der wenigen in Wien, die (wie das Kaiserstein-Palais) aus der Renaissancezeit stammen. Seit 1925 ist es Sitz der Administrativen Bibliothek des Bundeskanzleramtes.
Bild "Palais Epstein (1902-1922)" vergrößern
Aufgrund des zunehmenden Raummangels in der Herrengasse 23 erfolgte 1902 die Übersiedlung an den Burgring 9 (heute Dr.-Karl-Renner-Ring 1) in das Palais Epstein. Das 1872 von Theophil Hansen für den Bankier Gustav Epstein erbaute Haus wurde am 5. Jänner 1902 vom k.k. Ärar erworben und zum neuen Sitz des VwGH bestimmt. Nach umfangreichen Umbauten ua dem Einbau von drei Verhandlungssälen (der ehemalige Tanzsaal diente nun als Verhandlungssaal I) und den dazugehörigen Beratungszimmern, einer Zentralheizung, eines Personenaufzugs und Adaptierungen für die Amtsbibliothek, konnte der VwGH am 13. Oktober 1902 mit einer feierlichen Plenarsitzung seine Tätigkeit beginnen.
Im Zuge der mit 1. Jänner 1922 erfolgten Trennung der Bundesländer Wien und Niederösterreich, gingen (zeitgenössischen Berichten zufolge) ua dreiviertel der Agenden des nö Landesschulrates an das Land Wien über. Der zu dieser Zeit an sieben Standorten in Wien amtierende Stadtschulrat benötigte daher ein entsprechend großes Amtsgebäude, das sich aus Gründen der Administration in der Nähe des Rathauses befinden sollte. Die Bundesregierung beschloss, das Palais Epstein zur Verfügung zu stellen. Dafür musste der VwGH abgesiedelt werden. Als dessen neuer Amtssitz wurden das Augartenpalais oder das Eisenbahnministerium am Schillerplatz in Betracht gezogen. Am 24. September 1922 übersiedelte der VwGH schließlich in das Gebäude am Schillerplatz 1 (in den Trakt Richtung Nibelungengasse 4) und nahm dort am 10. Oktober seine Tätigkeit auf. Dieses Mietshaus wurde 1870/1871 von Johann Romano und August Schwendewein im Stil der Wiener Neorenaissance erbaut.
Bild "Schillerplatz (1922-1936)" vergrößern
Nachdem der 1920 gegründete Verfassungsgerichtshof 1933 ausgeschaltet und der Verwaltungsgerichtshof am 14. Juli 1934 aufgelöst worden war, nahm in beider Nachfolge der Bundesgerichtshof des sog Ständestaates am 15. Juli 1934 seine Tätigkeit auf – Amtsadresse: Nibelungengasse 4. Im Dezember 1936 wurde dieser Gerichtshof in das Amtsgebäude Judenplatz 11 (damals noch offizielle Adresse Wipplingerstraße 7) – die ehemalige Böhmisch-Österreichische Hofkanzlei – verlegt.