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28.10.2026:
Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Energiekrisenbeitrags-Strom (EKBSG)? VwGH teilt die Bedenken des VfGHA 2026/0002 bis 0006 (Ra 2025/16/0048 bis 0049, Ra 2025/16/0058, Ra 2025/16/0066 und Ra 2026/16/0015) jeweils vom 29. September 2026
Anfechtungsanträge an den VfGH -
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26. Oktober 2026: Tag der offenen Tür -
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12. bis 16. Oktober 2026: Aktionswoche für den Rechtsstaat
Inhalt
11.06.2025 : Hofrätin Dr. Angela Julcher als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes ernannt
Der Verwaltungsgerichtshof gratuliert Frau Hofrätin Dr. Angela Julcher sehr herzlich zu ihrer Ernennung als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes. Die über Vorschlag der Bundesregierung erfolgte Ernennung durch den Bundespräsidenten stellt eine besondere Auszeichnung für ihre hohe fachliche Expertise und langjährige, verdienstvolle Tätigkeit in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dar.
Dr. Angela Julcher wurde 1973 in Wien geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien promovierte sie 1999 zur Doktorin der Rechtswissenschaften. Ihre berufliche Laufbahn begann sie 1997 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Hans-Kelsen-Institut und anschließend am Verwaltungsgerichtshof.
Von 2003 bis 2010 war sie im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts tätig, ab 2008 als Abteilungsleiterin. Parallel dazu war sie von 2006 bis 2010 Mitglied des Unabhängigen Umweltsenats.
Seit 2011 ist Dr. Julcher Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes und judizierte insbesondere in Angelegenheiten der Sozialversicherung und des Fremdenrechts, ab 2015 wirkte sie zudem als Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes. Seit 2017 ist sie auch als Honorarprofessorin für Arbeits- und Sozialrecht an der Paris-Lodron-Universität Salzburg tätig.
Der Verwaltungsgerichtshof wünscht Frau Dr. Julcher für ihre neue, verantwortungsvolle Aufgabe am Verfassungsgerichtshof alles Gute und weiterhin viel Erfolg!
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Dr. Nikolaus Bachler
Telefon: (01) 531 11 - 252
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.