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Zur Auskunftspflicht des BundespräsidentenRa 2025/03/0009 vom 14. September 2026 Medienmitteilungen
Inhalt
Service
Der Verwaltungsgerichtshof kümmert sich um Ihre Anliegen.
Deshalb ist im Verwaltungsgerichtshof ein Servicecenter eingerichtet. Dort können Sie nicht nur unveröffentlichte Entscheidungen bestellen und Schriftstücke abgeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Akteneinsicht.
Unter Barrierefreiheit finden Sie Informationen zum
barrierefreien Zugang zum Amtsgebäude.
Unter HinweisgeberInnenschutzgesetz können Sie Meldungen an die interne Stelle des Verwaltungsgerichtshofes gemäß § 12 Abs. 3 HinweisgeberInnenschutzgesetz geben.
In der Rubrik FAQ (häufige Fragen) finden Sie Antworten auf wichtige organisatorische und verfahrensrechtliche Fragen. Die dort dargestellten Fragen und Antworten sowie Beispiele dienen der Illustration der Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfahrens. Sie können das Studium des Gesetzestexts und die Rechtsberatung durch eine zur Parteienvertretung befugte Person nicht ersetzen.
Auf der Seite Elektronische Einbringung erfahren Sie, wie Sie Schriftstücke elektronisch beim Verwaltungsgerichtshof einbringen können. Unter Amtssignatur wird beschrieben, wie Sie ein elektronisch signiertes Dokument vom Verwaltungsgerichtshof verifizieren können.
In der Rubrik Formulare können Sie die Formulare für Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe herunterladen.