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17.6.2026:
Festakt 150 Jahre VwGH -
16.6.2026:
Der Verkauf von Alkohol mittels Automaten in einem „Automatenshop“ im Sinne eines Selbstbedienungsbetriebs ohne Anwesenheit des Gewerbetreibenden bzw. seiner Mitarbeiter ist verbotenRa 2026/04/0008 vom 15. April 2026 und
Ra 2026/04/0046 vom 30. April 2026 Medienmitteilungen -
8.6.2026:
Ist aus dem Unionsrecht ein Beschwerderecht gegen die Bewilligung einer den Lärm berücksichtigenden Flughafenentgeltregelung ableitbar?Ro 2025/03/0029 bis 0032 (EU 2026/0001 bis 0004) vom 21. Mai 2026, C-581/26
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
15.03.2016 : Kein Rechtsmittel gegen negative Beurteilung einer Diplomarbeit (Universitätsrecht)
Ro 2014/10/0061 vom 24. Februar 2016
Das Universitätsgesetz sieht keinen Rechtsschutz gegen die Beurteilung einer Diplomarbeit vor. Lediglich bei Prüfungen kann – wenn bei der Durchführung schwere Mängel aufgetreten sind – eine negative Beurteilung bekämpft werden.
Ein Student der Universität für Bodenkultur erhob dennoch Beschwerde gegen die negative Beurteilung seiner Diplomarbeit, blieb damit aber auch vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof verwies darauf, dass der Gesetzgeber nur eine Kontrolle der Beurteilung von Prüfungen im Hinblick auf "Exzesse" ermöglichen wollte, nicht aber auch eine Kontrolle der Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten. Eine planwidrige Gesetzeslücke, die durch Analogie zu schließen wäre, liegt demnach nicht vor. Gegen die negative Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit kann daher kein Rechtsmittel erhoben werden.
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.