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Neuigkeiten
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8.5.2026:
Kein Verlust der Parteistellung nach § 42 AVG desjenigen, gegenüber dem ein Zwangsrecht begründet werden sollRo 2025/07/0006 vom 22. April 2026 Medienmitteilungen
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8.5.2026:
Beamtendienstrecht: Gebührt vollharmonisierten Beamten beim Übertritt in den Ruhestand eine Abfertigung?Ro 2023/12/0086 vom 30. März 2026 Medienmitteilungen
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8.5.2026:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2026
Inhalt
01.09.2015 : Neue Postanschrift des Verwaltungsgerichtshofes ab 1. September 2015
Aufgrund organisatorischer Änderungen bei der Österreichischen Post AG wird das beim Postamt 1014 Wien für den Verwaltungsgerichtshof eingerichtete Postfach 73 aufgelassen.
Ab 1. September 2015 lautet die Postanschrift für den Verwaltungsgerichtshof: Postfach 50, 1016 Wien.