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13.8.2026:
Pumpspeicherkraftwerk Koralm: Zurückweisung einer außerordentlichen RevisionRa 2024/07/0179 vom 23. Juli 2026 Medienmitteilungen
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21.7.2026:
Sowohl Vorhaben „Heumarkt Neu 2021“ als auch Vorhaben „Heumarkt Neu 2023“ UVP-pflichtigRa 2025/05/0207, Ra 2026/05/0028, Ra 2025/05/0208 bis 0238, jeweils vom 17. Juli 2026 Medienmitteilungen
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16.7.2026:
DSGVO: Unrechtmäßige Verarbeitung von „Partei-Affinitäten“ - VwGH setzt Geldbuße auf 13 Mio. Euro herab und Verfahrenskosten mit 100.000 Euro festRo 2025/04/0007 vom 24. Juni 2026 Medienmitteilungen
Inhalt
05.11.2025 : Neuernennung am Verwaltungsgerichtshof zum 1. November 2025
Der Herr Bundespräsident hat mit Wirksamkeit vom 1. November 2025 Herrn Dr. Alexander Forster zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Alexander Forster war nach Abschluss des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften und Absolvierung des Gerichtsjahres von 2012 bis 2016 als Assistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien tätig. Nach seiner Promotion arbeitete er bis 2019 als verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof, wobei er unter anderem mit Fällen aus dem Asyl- und Fremdenrecht, dem Bau- und Raumordnungsrecht, dem Finanzmarktaufsichtsrecht, dem Glücksspielrecht, dem Naturschutzrecht und dem Abfallwirtschaftsrecht sowie mit Fragen des zivilprozessualen Verfahrensrechts und des Kriminalstrafrechts befasst war. Mit Oktober 2019 wurde er zum Richter des Verwaltungsgerichtes Wien ernannt, wo er insbesondere im Bereich des Baurechts, des Arbeitnehmerschutz- und Arbeitszeitrechts, des Staatsbürgerschaftsrechts und des Verkehrs- und Kraftfahrrechts judizierte.
Dr. Alexander Forster ist Autor bzw. Mitautor diverser Fachpublikationen, unter anderem zum verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrecht und zum Wiener Baurecht.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Dr. Nikolaus Bachler
Telefon: (01) 531 11 - 252
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.