Navigation
-
29.6.2026:
FinanzOnline: Zeitversetzt zugestellte Wiederaufnahme- & Sachbescheide gelten als gleichzeitig zugestellt – unabhängig von der tatsächlichen technischen Reihenfolge der Zustellung in der Databox.Ro 2026/15/0021 vom 28. Mai 2026 Medienmitteilungen
-
23.6.2026:
Differenzbesteuerung beim grenzüberschreitenden Handel mit SilbermünzenRo 2024/13/0001 (EU 2026/0005) vom 13. Mai 2026
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
19.6.2026:
Festakt 150 Jahre VwGHDer österreichische Verwaltungsgerichtshof beging am 17. Juni 2026 sein 150-jähriges Bestehen mit einem Festakt und einem daran anschließenden Symposion. Medienmitteilungen
Inhalt
17.02.2020 : Ausschreibung einer Planstelle einer Reinigungskraft (20 Wochenstunden)
Am Verwaltungsgerichtshof gelangt voraussichtlich zum 1. April 2020 der Arbeitsplatz einer Reinigungskraft mit 20 Wochenstunden zur Besetzung.
Wertigkeit/Einstufung: h5/1
Dienststelle: Verwaltungsgerichtshof
Dienstort: 1010 Wien, Judenplatz 11
Vertragsart: Ein unbefristetes Dienstverhältnis wird angestrebt
Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden (Dienstbeginn: 6.00 Uhr)
Beginn der Tätigkeit: 1. April 2020
Ende der Bewerbungsfrist: 3. März 2020
Monatsentgelt/bezug mindestens: € 867,55 (h5/1, ESt. 1, 20 Wochenstunden)
Aufgaben und Tätigkeiten:
- Reinigungstätigkeit im Amtsgebäude
Aufnahmeerfordernisse:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Volle (bzw. die für die vorgesehene Verwendung erforderliche) Handlungsfähigkeit, ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit
- Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind (unter Einschluss der Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift)
- Ein Lebensalter von mindestens 15 Jahren
- Wünschenswert sind berufliche Vorerfahrungen, insbesondere Reinigungstätigkeit in Bürogebäuden.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges:
- Bewerbungen sind ausschließlich online über die Jobbörse der Republik Österreich unter Anschluss von Bescheinigungen über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen einzubringen.
- Für die Besetzung des Arbeitsplatzes ist eine dreimonatige praktische Erprobung am Arbeitsplatz vorgesehen (§ 64 und § 67 Ausschreibungsgesetz 1989).
Kontaktinformationen:
Rückfragen können an Frau ADir. Gertrude Artmann gerichtet werden.
E-Mail: gertrude.artmann@vwgh.gv.at