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Inhalt
01.12.2021 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Dezember 2021
Der Herr Bundespräsident hat Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Mag. Dr. Manfred Grünstäudl mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2021 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Mag. Dr. Manfred Grünstäudl begann seine juristische Tätigkeit im Jahr 1986 im Wirtschaftsministerium und war dort über mehrere Jahre mit Verwaltungsverfahren in Angelegenheiten des Energie- und Gewerberechts betraut. Im Jahr 1995 wechselte er in den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien und war in diesem Tribunal bis Dezember 2000 weisungsfrei rechtsprechend tätig. Nach der Ernennung zum Richter des Verwaltungsgerichtshofes im Jänner 2001 war Mag. Dr. Manfred Grünstäudl zunächst mit Asyl- und Fremdenrechtsangelegenheiten betraut und wechselte dann in einen Wirtschaftssenat mit den Schwerpunkten Vergabe und Gewerberecht. Abgesehen davon konzentrierte er sich mehr als 17 Jahre lang auf die Rechtsprechung in den Verwaltungsangelegenheiten des Ärzte und Krankenanstaltenrechts, Arbeits- und Grundverkehrsrechts sowie Kraftfahr- und Führerscheinrechts. Als Vorsitzender wird er zunächst einen der Asylsenate leiten.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2021 hat der Herr Bundespräsident Mag. Ingrid Zehetner zur Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Mag. Ingrid Zehetner begann ihre Berufslaufbahn nach einigen Monaten Gerichtspraxis im Jahr 2000 im Wirtschaftsministerium in der bilateralen Handelspolitik, ehe sie in die Abteilung für multilaterale Handelspolitik wechselte. In der Folge wurde sie für drei Jahre als Attachée an die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU nach Brüssel entsandt. Nach ihrer Rückkehr ins Wirtschaftsministerium im Jahr 2010 war sie in der Außenwirtschaftskontrolle tätig, ab 2012 als Abteilungsleiterin. Von 2016 bis zur Ernennung am Verwaltungsgerichtshof befasste sie sich als Richterin des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere mit der Regulierung des Medien-, Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationswesens.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Mag. Dr. Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.