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02.05.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2024 -
12.4.2024:
ORF-G: Zur Zulässigkeit von Sendungen wie „Lotto 6 aus 45“, „Brieflos-Show“ und anderen im ORFRa 2022/03/0300, Ro 2023/03/0003-0009 vom 13. März 2024
Medienmitteilungen -
21.3.2024:
Wasserrahmenrichtlinie: Fragen zu der Beurteilung des Zustands der Fischfauna in einem GewässerRo 2020/07/0004 (EU 2022/0018) vom 20. Oktober 2022, C-671/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
28.12.2015 : Ernennung von Hofrat des VwGH Dr. Kurt Robl zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 14. Dezember 2015 Herrn Hofrat des VwGH Dr. Kurt Robl mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2016 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Kurt Robl kommt ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde im März 1995 zum Hofrat des VwGH ernannt und hat sich in den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit am Höchstgericht vor allem als Spezialist für Fremdenrecht profiliert. Er wird in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes voraussichtlich die Leitung eines Asyl- und eines Fremdenrechtssenats übernehmen.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.