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02.05.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2024 -
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ORF-G: Zur Zulässigkeit von Sendungen wie „Lotto 6 aus 45“, „Brieflos-Show“ und anderen im ORFRa 2022/03/0300, Ro 2023/03/0003-0009 vom 13. März 2024
Medienmitteilungen -
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Wasserrahmenrichtlinie: Fragen zu der Beurteilung des Zustands der Fischfauna in einem GewässerRo 2020/07/0004 (EU 2022/0018) vom 20. Oktober 2022, C-671/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
02.01.2018 : Ernennung von Hofrat des VwGH Dr. Heinrich Zens zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 12. Dezember 2017 Herrn Hofrat des VwGH Dr. Heinrich Zens mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Heinrich Zens kommt ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde im Mai 1995 zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt und hat sich in den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit am Höchstgericht vor allem als Spezialist für Dienst- und Besoldungsrecht profiliert. Er wird in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes die Leitung des Dienstrechts- und eines Asylrechtssenates übernehmen.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.