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Datenschutzerklärung

Allgemeines

Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes.

Präsident des VwGH Dr. Rudolf THIENEL
Judenplatz 11, 1010 Wien
Kontaktformular
+43 1 53111 101245

Datenschutzbeauftragter

Im Rahmen der justiziellen Tätigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ist gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a 2. Halbsatz DSGVO ein Datenschutzbeauftragter nicht zu benennen.

Für den nicht justiziellen Bereich wurde gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO als Datenschutzbeauftragter benannt:

Ministerialrat MMag. Dr. Klaus ZELENY
Judenplatz 11, 1010 Wien
Kontaktformular - Datenschutzbeauftragter
+43 1 53111 101715

Rechte der betroffenen Personen

Datenverarbeitung im justiziellen Bereich

Die betroffenen Personen haben grundsätzlich die Rechte auf Auskunft und Berichtigung (Art. 16 und 17 DSGVO).

Ein Beschwerderecht besteht an den Verwaltungsgerichtshof (Art. 133 Abs. 2a Bundes-Verfassungsgesetz).

Datenverarbeitung im nicht justiziellen Bereich

Die betroffenen Personen haben grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). 

Beruht die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung auf der Einwilligung der betroffenen Person, so hat diese das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf Basis der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Ein Beschwerderecht besteht bei der Datenschutzbehörde (§§ 24 ff. DSG).

Geltendmachung der Rechte

Das Recht auf Auskunft kann auch mittels Formular für elektronische Eingaben (Voraussetzung ist eine Bürgerkarte) beim Verwaltungsgerichtshof geltend gemacht werden.

Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen des Verwaltungsgerichtshofes werden im Bedarfsfall Foto-, Ton- und Filmaufnahmen durch den Verwaltungsgerichtshof vorgenommen. Diese werden vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes nach § 1 Abs. 5 der Hausordnung genehmigt und dienen den Zwecken der Dokumentation, der Information und der Berichterstattung. Die Verarbeitung erfolgt auf einem Server des Verwaltungsgerichtshofes. Gegebenenfalls werden ausgewählte Foto-, Ton- und Filmaufnahmen auf der Website des Verwaltungsgerichtshofes veröffentlicht und zum Download entsprechend den Nutzungsbedingungen des Verwaltungsgerichtshofes angeboten. Auf konkrete Anfrage können Foto-, Ton- und Filmaufnahmen auch an Dritte, insbesondere Medien, Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer, entsprechend den Nutzungsbedingungen des Verwaltungsgerichtshofes weitergegeben werden.

Überwachung mittels Kameras

Der Haupteingang in den Verwaltungsgerichtshof am Judenplatz wird mittels Kameras in Echtzeit (ohne Speicherung) überwacht. Dies dient der Sicherheit.

Der für den Parteienverkehr vorgesehene Bereich des Servicecenters wird mittels Kameras unter Speicherung der Daten überwacht. Dies dient dem vorbeugenden Schutz von Personen und Sachen. Die Daten werden nach 72 Stunden gelöscht. Eine Auswertung erfolgt nur im Anlassfall. Auswertungen werden protokolliert und im Vier-Augen-Prinzip (verteilt auf zwei verschiedene Organisationseinheiten ohne Weisungszusammenhang) vorgenommen.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO.