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Darüber hinaus können Sie direkt in der Einlaufstelle des Verwaltungsgerichtshofes gegen Ersatz der Kopiekosten anonymisierte Kopien von Entscheidungen, die nicht in das Rechtsinformationssystem übertragen wurden (bzw. bereits zugestellte Entscheidungen, die noch nicht im RIS zur Verfügung stehen) unter Angabe der verwaltungsgerichtlichen Geschäftszahl und des Entscheidungsdatums bestellen.
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