Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof wird hier in seinen Grundzügen dargestellt. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich in den Art. 130 - 132 B-VG und §§ 21 - 70 VwGG.
Außerdem wird eine Entscheidungshilfe angeboten, wenn sich konkret die Frage stellt, ob Beschwerde erhoben werden soll.