Die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes sind Berufsrichter und in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig, das heißt, sie sind nicht an Weisungen gebunden und nur dem Gesetz verpflichtet. Sie sind unabsetzbar und unversetzbar. Die Richterinnen und Richter werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Bundesregierung erstattet ihre Vorschläge, soweit es sich nicht um die Stelle des Präsidenten oder des Vizepräsidenten handelt, auf Grund von Dreiervorschlägen der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofes. Fachliche Voraussetzungen für das Richteramt am Verwaltungsgerichtshof sind die Vollendung des Studiums der Rechtswissenschaft und eine mindestens zehnjährige Praxis in einem juristischen Beruf. Ihrer beruflichen Herkunft nach kommen die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes in der Regel aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte), aus der allgemeinen Verwaltung des Bundes und der Länder, aus der Finanzverwaltung und der Rechtsanwaltschaft. Für ihr Dienstverhältnis gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für die Richter des Obersten Gerichtshofes. Sie treten nach Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand.
Derzeit gehören dem Verwaltungsgerichtshof folgende Mitglieder an:
Präsident des VwGHJABLONER Dr. Clemens
Vizepräsident des VwGH THIENEL Dr. Rudolf
Senatspräsidenten des VwGH HÖSZ Dr. Franz STEINER Dr. Johannes Wolfgang GRUBER Dr. GuntherMÜLLER Dr. RudolfNOVAK Dr. PeterMIZNER Dr. GerhartBUMBERGER Dr. LeopoldHEINZL Mag. HerbertHÖFINGER Dr. KarlKAIL Dr. HeinzHÄNDSCHKE Dr. Marianne GALL Dr. ErnstSULYOK Dr. Josef
Hofräte des VwGHPALLITSCH Dr. WolfgangBERNEGGER Dr. SabineSTÖBERL Dr. Bernhard RIEDINGER Dr. Theresia WALDSTÄTTEN Dr. AlfredFUCHS Dr. JosefZORN Dr. NikolausHOLESCHOFSKY Dr. Peter BECK Dr. DieterBLASCHEK Dr. Wolfgang KÖHLER Dr. MartinROBL Dr. KurtROSENMAYR Dr. StefanBACHLER Dr. HeinzRIGLER Dr. Martin ZENS Dr. HeinrichNOWAKOWSKI Dr. Konrad HANDSTANGER Dr. MeinradBAYJONES Dr. Herta SCHICK Dr. RobertHINTERWIRTH Dr. Dietlinde PELANT Dr. FranzENZENHOFER Dr. WolfgangSTROHMAYER Dr. PeterBÜSSER Dr. SusanneMAIRINGER Dr. Anton SULZBACHER Dr. AndreasKÖLLER Mag. Dr. WolfgangGRÜNSTÄUDL Mag. Dr. Manfred THOMA Dr. MarkusZEHETNER Dr. HeidemarieMORITZ Dr. ReinholdLEHOFER Dr. Hans PeterPFIEL Dr. FranzKLEISER Dr. ChristophNEDWED Mag. PeterSAMM Mag. JohannPOLLAK Dr. ChristianaNUSSBAUMER-HINTERAUER Mag. ElisabethBACHLER Dr. NikolausDOBLINGER Dr. PeterMAISLINGER MMag. FranzNOVAK Mag. FranzEDER Mag. KarlMERL Mag. AstridLUKASSER Dr. GeorgHOFBAUER Dr. HelmutWURDINGER Mag. Dr. BernhardREHAK Mag. RenateFASCHING Dr. WolfgangMAURER-KOBER Mag. Dr. BettinaHAUNOLD Mag. RomanFEIEL Mag. Manfred
Die Vollversammlung
Die aus allen Richterinnen und Richtern des Verwaltungsgerichtshofes gebildete Vollversammlung beschließt die bindenden Dreiervorschläge für die Ernennung von Mitgliedern, die Geschäftsverteilung und den Tätigkeitsbericht. Sie ist Dienst- und Disziplinargericht für die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes.
Die Senate
Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet in Senaten, denen jeweils fünf Richter angehören. In Verwaltungsstrafsachen, bei Entscheidungen über die Prozessvoraussetzungen und in einfachen Fällen wird der Senat aus drei Mitgliedern gebildet. Bedeutet eine Entscheidung ein Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung oder wurde die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet, ist der Fünfersenat durch vier weitere Mitglieder zu verstärken ("verstärkter Senat"). Die personelle Zusammensetzung der Senate und ihr Geschäftsbereich werden von der Vollversammlung jährlich im Voraus bestimmt ("Geschäftsverteilung"). Derzeit bestehen 21 Senate.