Die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes sind Berufsrichter und in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig, das heißt, sie sind nicht an Weisungen gebunden und nur dem Gesetz verpflichtet. Sie sind unabsetzbar und unversetzbar. Die Richterinnen und Richter werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Bundesregierung erstattet ihre Vorschläge, soweit es sich nicht um die Stelle des Präsidenten oder des Vizepräsidenten handelt, auf Grund von Dreiervorschlägen der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofes. Fachliche Voraussetzungen für das Richteramt am Verwaltungsgerichtshof sind die Vollendung des Studiums der Rechtswissenschaft und eine mindestens zehnjährige Praxis in einem juristischen Beruf. Ihrer beruflichen Herkunft nach kommen die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes in der Regel aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte), aus der allgemeinen Verwaltung des Bundes und der Länder, aus der Finanzverwaltung und der Rechtsanwaltschaft. Für ihr Dienstverhältnis gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für die Richter des Obersten Gerichtshofes. Sie treten nach Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand.
Derzeit gehören dem Verwaltungsgerichtshof folgende Mitglieder an:
Präsident des VwGHJABLONER Dr. Clemens
Vizepräsident des VwGH THIENEL Dr. Rudolf
Senatspräsidenten des VwGH HÖSZ Dr. Franz STEINER Dr. Johannes Wolfgang GRUBER Dr. GuntherMÜLLER Dr. RudolfNOVAK Dr. PeterMIZNER Dr. GerhartHARGASSNER Dr. RudolfBUMBERGER Dr. LeopoldHEINZL Mag. HerbertHÖFINGER Dr. KarlKAIL Dr. HeinzHÄNDSCHKE Dr. Marianne GALL Dr. Ernst
Hofräte des VwGHSULYOK Dr. Josef PALLITSCH Dr. WolfgangBERNEGGER Dr. SabineSTÖBERL Dr. Bernhard RIEDINGER Dr. Theresia WALDSTÄTTEN Dr. AlfredFUCHS Dr. JosefZORN Dr. NikolausHOLESCHOFSKY Dr. Peter BECK Dr. DieterBLASCHEK Dr. Wolfgang KÖHLER Dr. MartinROBL Dr. KurtROSENMAYR Dr. StefanBACHLER Dr. HeinzRIGLER Dr. Martin ZENS Dr. HeinrichNOWAKOWSKI Dr. Konrad HANDSTANGER Dr. MeinradBAYJONES Dr. Herta SCHICK Dr. RobertHINTERWIRTH Dr. Dietlinde PELANT Dr. FranzENZENHOFER Dr. WolfgangSTROHMAYER Dr. PeterBÜSSER Dr. SusanneMAIRINGER Dr. Anton SULZBACHER Dr. AndreasKÖLLER Mag. Dr. WolfgangGRÜNSTÄUDL Mag. Dr. Manfred THOMA Dr. MarkusZEHETNER Dr. HeidemarieMORITZ Dr. ReinholdLEHOFER Dr. Hans PeterPFIEL Dr. FranzKLEISER Dr. ChristophNEDWED Mag. PeterSAMM Mag. JohannPOLLAK Dr. ChristianaNUSSBAUMER-HINTERAUER Mag. ElisabethBACHLER Dr. NikolausDOBLINGER Dr. PeterMAISLINGER MMag. FranzNOVAK Mag. FranzEDER Mag. KarlMERL Mag. AstridLUKASSER Dr. GeorgHOFBAUER Dr. HelmutWURDINGER Mag. Dr. BernhardREHAK Mag. RenateFASCHING Dr. WolfgangMAURER-KOBER Mag. Dr. BettinaHAUNOLD Mag. Roman
Die Vollversammlung
Die aus allen Richterinnen und Richtern des Verwaltungsgerichtshofes gebildete Vollversammlung beschließt die bindenden Dreiervorschläge für die Ernennung von Mitgliedern, die Geschäftsverteilung und den Tätigkeitsbericht. Sie ist Dienst- und Disziplinargericht für die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes.
Die Senate
Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet in Senaten, denen jeweils fünf Richter angehören. In Verwaltungsstrafsachen, bei Entscheidungen über die Prozessvoraussetzungen und in einfachen Fällen wird der Senat aus drei Mitgliedern gebildet. Bedeutet eine Entscheidung ein Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung oder wurde die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet, ist der Fünfersenat durch vier weitere Mitglieder zu verstärken ("verstärkter Senat"). Die personelle Zusammensetzung der Senate und ihr Geschäftsbereich werden von der Vollversammlung jährlich im Voraus bestimmt ("Geschäftsverteilung"). Derzeit bestehen 21 Senate.
Der Präsident leitet den Verwaltungsgerichtshof. Zu den Leitungsgeschäften ("Justizverwaltung") gehören alle Angelegenheiten, die die innere Organisation, das Personal und das Budget des Gerichtshofes betreffen, und die Dienstaufsicht. Bei voller Wahrung der Unabhängigkeit der Richter hat der Präsident auf eine möglichst einheitliche Rechtsprechung Bedacht zu nehmen. Es obliegt dem Präsidenten, den Verwaltungsgerichtshof nach außen zu vertreten, etwa in Budgetangelegenheiten. Er wird im Verhinderungsfall vom Vizepräsidenten und, wenn auch dieser verhindert ist, vom rangältesten sonstigen in Wien anwesenden Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes vertreten. Zu seiner Unterstützung bei der Leitung des Gerichtshofes bestellt der Präsident einen Richter zum Präsidialvorstand. Dem Präsidium sind weiters rechtskundige Beamte, Sachbearbeiter und ein Sekretariat zugeordnet.
Der Verwaltungsapparat des Gerichtshofes ist in Abteilungen gegliedert. Dazu gehören neben Evidenzbüro, Bibliothek und IT- Abteilung die Geschäftsstelle (Akten- und Registerführung) und weiteres Verwaltungspersonal. Insgesamt sind im Verwaltungsgerichtshof derzeit 113 nichtrichterliche Bedienstete beschäftigt.
Das Evidenzbüro
Im Evidenzbüro werden die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes erfasst, registriert und ausgewertet. Die Auswertung besteht in der Hervorhebung der im Einzelfall angewendeten gesetzlichen Vorschriften und der Zuordnung von Schlagworten sowie in der Bildung von "Rechtssätzen", die die rechtlichen Aussagen einer Entscheidung zusammenfassen. Mit der Auswertung sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter und weitere fachkundige Sachbearbeiter betraut. Seit dem 1. Jänner 1990 werden alle Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes in eine Datenbank eingebracht, die einen wichtigen Arbeitsbehelf für die Richter und wissenschaftlichen Mitarbeiter darstellt und im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) via Internet auch der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung steht. Derzeit enthält diese Datenbank ca. 40.000 Entscheidungen und 120.000 aus den Entscheidungen entnommene Rechtssätze. Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes von allgemeiner Bedeutung werden überdies alljährlich in einer "Amtlichen Sammlung" (in Buchform) veröffentlicht. Leiter des Evidenzbüros ist ein vom Präsidenten zu bestellendes Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes. Er leitet den Dienstbetrieb im Evidenzbüro und berichtet dem Präsidenten über Entscheidungen, die von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweichen.
Die Bibliothek
Die Bibliothek des Verwaltungsgerichtshofes hält die für die Rechtsprechung des Gerichts benötigte juristische Fachliteratur bereit. Besonderer Wert wird auf die möglichst vollständige Sammlung des Schrifttums zum österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie der aktuellen deutschsprachigen Literatur zum Europäischen Gemeinschaftsrecht gelegt. Der Bibliotheksbestand umfasst derzeit etwa 50 000 Titel sowie 115 Periodika, die laufend bezogen werden. Der Aufgabenbereich des Bibliothekspersonals umfasst die Beschaffung, Verwaltung und EDV- Erfassung der Bestände, die Aktualisierung der Loseblatt- Ausgaben und die Unterstützung der Richter und wissenschaftlichen Mitarbeiter bei der Benützung der Bibliothek einschließlich der Betreuung der Handbibliotheken. Vom Bibliothekspersonal werden ferner 95 Periodika sowie die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes in einer laufend erscheinenden "Dokumentation für Europarecht" ausgewertet.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter
Zurzeit sind beim Verwaltungsgerichtshof 24 junge Juristinnen und Juristen als wissenschaftliche Mitarbeiter tätig. In der Regel beginnen sie ihre Berufslaufbahn (nach der Gerichtspraxis) beim Verwaltungsgerichtshof und wechseln nach einer Dienstzeit von zwei bis vier Jahren zu anderen Dienststellen. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Unterstützung der Richter bei der Ausarbeitung von Entscheidungen (Sichtung des Rechtsprechungsmaterials, Erstellung von Vorentwürfen). Daneben sind sie im Evidenzbüro bei der Erarbeitung der Rechtsprechungsdokumentation tätig und führen das Protokoll bei den Beratungen der Senate. Auf diese Weise dient die Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht nur der Unterstützung des Gerichtsbetriebes; sie gibt ihnen auch die Gelegenheit, ihre Kenntnisse des öffentlichen Rechts zu vertiefen und die Entscheidungsabläufe eines Höchstgerichts kennen zu lernen. Viele frühere wissenschaftliche Mitarbeiter sind mit großem Erfolg in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung tätig. Auch einige Richter des Verwaltungsgerichtshofes haben ihre Berufslaufbahn als wissenschaftliche Mitarbeiter begonnen.
IT - Abteilung
Im Verwaltungsgerichtshof werden sowohl die Kerntätigkeiten als auch die wesentlichen Hilfsdienste mit IT- Unterstützung ausgeführt (Rechtsprechungs- und Literaturrecherche im Internet/Intranet, Erstellung des Schriftgutes, Aktenverwaltung und Registerführung, Kalkulationen, Judikaturdokumentation, Bibliotheksverwaltung, Zugänge zu internen Informationsdiensten des Bundes). Die 158 Arbeitsplatz - Computer sind in einem lokalen Netzwerk verbunden. Von jedem Arbeitsplatz ist ein Zugriff auf das Internet, das Intranet des Bundes und auf einen CD-ROM-Netzwerkserver möglich. Für Aktenverwaltung, Registerführung und Erstellung der Judikaturdokumentation steht eine für die Zwecke des VwGH entwickelte Datenbank zur Verfügung. Die IT- Abteilung des VwGH befasst sich mit der Entwicklung und Anpassung der Organsiationsstruktur, der Schulung und laufenden Unterstützung der Anwender, der Erstellung von Vorlagen und Handbüchern und der Informationsverbreitung im Intranet. Mit Hilfe der internen Datenbank werden die Entscheidungen des VwGH für das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) aufbereitet.